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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

14 Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Harmonisierung im Insolvenzrecht

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vom 07.12.2022 für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts erarbeitet. Der Richtlinienvorschlag erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Insolvenzrechte der Mitgliedstaaten teilweise sehr unterschiedlich sind. Die Kommission sieht darin eines der zentralen Hindernisse für die Freiheit des Kapitalverkehrs. Durch die teilweise Harmonisierung sollen grenzüberschreitende Investitionen gefördert werden. Der Richtlinienvorschlag konzentriert sich auf drei Schwerpunkte des Insolvenzrechts: (Wieder)Gewinnung von Vermögenswerten aus der Insolvenzmasse, Verfahrenseffizienz und vorhersehbare, gerechte Verteilung an die Gläubiger. Für die Richtlinie vorgesehen sind neben allgemeinen und abschließenden Bestimmungen

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