© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 571849

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.11.9 Sanierungsplantagsatzung

Die Sanierungsplantagsatzung, in der über den Sanierungsplan verhandelt und beschlossen werden soll, darf nicht vor der Prüfungstagsatzung stattfinden, finden die Tagsatzungen zugleich statt, kann die Abstimmung zeitlich erst nach der Prüfung der Forderungen erfolgen. Sie ist eine mündliche, nicht öffentliche Verhandlung, die gem § 145 Abs 1 IO mit der Rechnungslegungstagsatzung zu verbinden ist. Die Sanierungsplantagsatzung wird vom Insolvenzgericht nach Durchführung der Vorprüfung des Sanierungsplans anberaumt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop