© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 662936

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6 Schadenersatz, Kostenersatz und Mutwillensstrafe

Die derzeitigen §§ 54f und 54g regeln die Verpflichtung des betreibenden Gläubigers zum Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden ist, dass eine Exekution bewilligt wurde, ohne dass der betreibende Gläubiger über einen entsprechenden Exekutionstitel samt Bestätigung der Vollstreckbarkeit verfügt, sowie die Möglichkeit der Auferlebung der Mutwillensstrafe bei mutwilliger Exekutionsführung. Aufgrund der Positionierung dieser Bestimmungen im Anschluss an die Regelungen des vereinfachten Bewilligungsverfahrens wird auch die Ansicht vertreten, dass der Anwendungsbereich auf das vereinfachte Bewilligungsverfahren beschränkt ist. Um diese ungewollte Interpretation zu vermeiden, werden die Bestimmungen als §§ 63a und 63b übernommen. Dieser Zusammenhang bietet sich aufgrund des Regelungsinhalts an, weil § 63 die Exekutionsbewilligung regelt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop