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Dokument-ID: 726115
5.1.13 Schadenersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer
Allgemeines
In § 275 Abs 1 und 2 UGB wird die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers geregelt. Der Abschlussprüfer ist demgemäß zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet und im Fall der vorsätzlichen oder auch nur fahrlässigen Verletzung dieser Pflicht der geprüften Gesellschaft gegenüber schadenersatzpflichtig.