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Dokument-ID: 867299
6.9 Schuldnerforderungen
Schuldnerforderungen, oder auch Neuforderungen, sind Forderungen aus Rechtshandlungen des Schuldners, die nicht das Massevermögen, sondern das insolvenzfreie Vermögen betreffen. Weiters gehören dazu Forderungen, die aufgrund der relativen Ungültigkeit der Rechtshandlung des Schuldners gem § 3 IO erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens wirksam werden.