© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 608384

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.8 Strafanzeige

Das Insolvenzgericht hat gemäß § 261 IO der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten, wenn der Schuldner, die organschaftlichen Vertreter einer juristischen Person oder die Gesellschafter nach § 72d IO die Vorlage des Vermögensverzeichnisses oder dessen Unterfertigung vor dem Insolvenzgericht verweigern, oder der Schuldner flüchtig ist oder sonst der Verdacht einer vom Schuldner begangenen strafbaren Handlung vorliegt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop