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Neu Dokument-ID: 1178255

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.10.7 Strafen

Bloß symbolische Geldstrafen scheiden aus, weil solche Strafen nicht nur Beugemittel sind, sondern auch repressiven Charakter zur Vermeidung künftiger Titelverstöße haben. • [Fußnote: OGH 20.6.2000, 3 Ob 156/00p.]  Solange nicht feststeht, dass es dem Schuldner ohne sein Verschulden nicht gelingt, die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, ist eine Strafe als Beugemittel zu verhängen. • [Fußnote: OGH 18.4.2012, 3 Ob 35/12m.] 

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