© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 754246
4.6.7 Überbotsverfahren
Zweck des Überbotsverfahrens
Zweck des Überbotsverfahrens ist es, einen möglichst hohen Erlös für die Liegenschaft zu erzielen. So kann gem § 196 Abs 1 EO binnen 14 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung der Zuschlagserteilung beim Exekutionsgericht ein Überbot eingebracht werden.