© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 533307

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.4.7 Übergang der Ansprüche

§ 11 Abs 1 IESG bestimmt, dass die nach dem IESG gesicherten Ansprüche gegen den Arbeitgeber soweit sie nicht bestritten sind, mit Antragstellung auf den Fonds übergehen. Wenn die gesicherten Ansprüche nach § 1 Abs 5 IESG anzumelden sind, gehen sie mit der Anmeldung auf den Fonds über. Bestrittene Ansprüche gehen mit der Bezahlung durch den Fonds über. Der Übergang führt zu keiner Änderung des Rechtsgrundes, des Rangs oder der Bevorrechtung der Forderung.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop