© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 440445

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.6 Verbindungspflicht

Gem § 14 Abs 1 EO ist die gleichzeitige Anwendung mehrerer Exekutionsmittel gestattet. Der betreibende Gläubiger kann die Exekutionsmittel in einem oder in gesonderten Schriftsätzen begehren. Allerdings sollten gleichzeitige oder rasch aufeinander folgende, nicht länger als drei Monate auseinander liegende Anträge, in einem Schriftsatz gestellt werden, weil andernfalls nur die Kosten ersetzt werden, die auch bei gleichzeitiger Antragstellung angefallen wären. • [Fußnote: SZ 51/18.]  Als rasch aufeinander folgend werden nach der Rsp Exekutionsanträge angesehen, wenn das Intervall zwischen ihnen rd drei Monate nicht übersteigt. • [Fußnote: LGZ Wien EF 64.276.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop