© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 830855

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.16.6 Verfahrensbeendende Maßnahmen

Vorschlagsrecht des Hauptverwalters

Kann das Sekundärverfahren nach dem für dieses Verfahren maßgeblichen Recht ohne Liquidation durch einen Sanierungsplan, einen Vergleich oder eine andere vergleichbare Maßnahme beendet werden, so kann eine solche Maßnahme gem Art 34 Abs 1 EuInsVO vom Hauptverwalter vorgeschlagen werden. Das Recht, einen Sanierungsplan, einen Vergleich oder eine ähnliche Maßnahme vorzuschlagen, richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates des Sekundärverfahrens. Die EuInsVO räumt dem Hauptverwalter aber zusätzlich ein Vorschlagsrecht ein; die nach der lex fori concursus secundarii berechtigten Personen bleiben jeoch weiter antragslegitimiert.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop