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5.6.9 Verwertung von GmbH-Geschäftsanteilen
Wenn der Schuldner Gesellschafter einer GmbH ist, dann hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zur Folge, dass der Geschäftsanteil gem § 1 IO als Exekutionsobjekt in die Insolvenzmasse fällt. Die mit dem Geschäftsanteil verbundene Rechtsausübung steht dann dem Insolvenzverwalter zu. Eine Immunisierung des Geschäftsanteils gegenüber dem Zugriff der Gläubiger gibt es in der Insolvenz des Gesellschafters nicht. In seiner Entscheidung 8 Ob 4/92 hat der OGH die Bestimmung des § 26 Abs 3 IO auf Kaufoptionen angewendet; in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen ist eine Kaufoption einem Aufgriffsrecht gleichzuhalten.