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Dokument-ID: 242339
4.2.2 Vollstreckungsschutz
Unpfändbare Forderungen
Bei der Forderungsexekution auf das Arbeitseinkommen des Verpflichteten ist nicht sein gesamtes Einkommen der Vollstreckung unterworfen. Nicht der Pfändung unterliegt das Existenzminimum. Weiters sind folgende Forderungen des Verpflichteten unpfändbar: