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Dokument-ID: 1058214
9.13.1 Gebührenpflicht
Allgemeines
Bislang waren die Vollzugsgebühren und die Vergütung des Gerichtsvollziehers im Vollzugsgebührengesetz (VGebG) geregelt. Dieses wird nun als sechster Teil in die EO eingegliedert, um eine bessere Übersichtlichkeit zu bieten, zumal auch die Entlohnung des Verwalters in der EO und die Entlohnung des Insolvenzverwalters in der IO geregelt werden. Die Bestimmungen werden wortgleich übernommen.