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Dokument-ID: 867521
2.13.2 Voraussetzungen für den Durchgriff
Die Voraussetzungen für den Durchgriff werden von Gartner wie folgt zusammengefasst • [Fußnote: Gartner, Bauträgervertragsgesetz, Praxiskommentar, § 16 Rz 2.] :
- Mangelhafte Leistung des Bauträgers und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und
- Übergabe des Vertragsobjekts oder Übernahme des Vertragsobjekts durch den Erwerber und
- Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwernis für den Erwerber, die ihm zustehenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Bauträger durchzusetzen oder
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bauträgers, und
- Schriftliche Forderung des Erwerbers an den Bauträger, ihm die entsprechenden Ansprüche abzutreten.