© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 933174

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Vorgehensweise bei Unzuständigkeit

Gelangt das angerufene Gericht zu der Auffassung, dass es für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht zuständig ist, so ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückzuweisen. Sofern das zuständige Gericht nach der Sachlage ohne weitere Erhebungen ermittelt werden kann, hat das angerufene Gericht aber lediglich seine Unzuständigkeit und die Überweisung des Insolvenzeröffnungsantrags an das zuständige Gericht auszusprechen. • [Fußnote: Mohr, IO, 11. Auflage, § 63 E 32.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop