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Dokument-ID: 1058112
9.1.10 Vorlage der Vollstreckbarkeitsbestätigung
Die Vorlage der Bestätigung der Vollstreckbarkeit kann in Form eines Vermerks auf der vorgelegten Ausfertigung des Exekutionstitels oder in Form einer eigenen Urkunde erfolgen. Wenn der Exekutionstitel vom betreibenden Gläubiger stammt und er in den Exekutionsantrag aufgenommen wurde, genügt es wenn die Vollstreckbarkeitsbestätigung auch in den Exekutionsantrag aufgenommen wird. • [Fußnote: RPflE 2009/137.]