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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.20 Wirkung auf Aufgriffsrechte in der Gesellschafterinsolvenz

Gesellschafts- und Syndikatsverträge sehen regelmäßig Szenarien vor, in denen sich die Gesellschafter gegenseitig Kaufoptionen zu ihren Geschäftsanteilen einräumen (Aufgriffsrechte). Unter Aufgriffsrechten werden verschiedene Gestaltungsformen verstanden. Dazu zählen Vorkaufsrechte, vorkaufsrechtsähnliche Konstruktionen, Optionen, Übernahmerechte, Vorerwerbs- und Erwerbsvorrechte. Allen Fällen ist gemeinsam, dass durch Ausnützung eines Gestaltungsrechts die Berechtigten die Verpflichtung des Gesellschafters herbeiführen können, seine Geschäftsanteile zu den festgesetzten Bedingungen zu übertragen. • [Fußnote: Schopper in Gruber/Harrer, GmbHG, 2. Auflage, § 76 Rz 92.] 

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