© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1178238

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.10 Wirkung der Aufschiebung

Infolge Aufschiebung der Ermächtigung des betreibenden Gläubigers zur Ersatzvornahme ist auch die Vollstreckung des rechtskräftigen Auftrags zur Vorauszahlung der Kosten gehemmt. Es bedarf aber eines eigenen Aufschiebungsbeschlusses. Nach der Aufschiebung der Exekution nach § 353 EO kann ein Exekutionsantrag zur Hereinbringung der vorschussweisen Kosten nicht bewilligt werden. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0001657.]  Der Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten nach § 353 EO ist erst nach Ablauf der Leistungsfrist vollstreckbar. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0004774.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop