© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1134590
12.19 Wirkungen der Anfechtung
Die Anfechtung führt gem § 27 IO dazu, dass Rechtshandlungen den Insolvenzgläubigern gegenüber als unwirksam erklärt werden. Sie sind daher nicht absolut, sondern nur relativ unwirksam. Zwischen dem Anfechtungsgegner und dem Schuldner bleibt die Rechtshandlung wirksam.