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Dokument-ID: 355219
11.5.2 Zielsetzung und Klagebegehren
Wie die Impugnationsklage zielt die Exszindierungsklage darauf ab, dass eine bestimmte Exekution für unzulässig erklärt wird, wobei Gegenstand der Klage nicht das materielle Recht des Widerspruchsklägers, sondern die Beseitigung einer bestimmten Exekution ist. • [Fußnote: MietSlg 42.456.] Wird durch mehrere Exekutionen in die Rechte des Dritten eingegriffen, so muss der Dritte in jedem Fall eine gesonderte Exszindierungsklage einbringen.