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Dokument-ID: 356452
11.6.6 Ziffernmäßige Feststellung einer Bruchteilsschuld
Auch die Klage auf Feststellung einer Schuld aus einem Bruchteilstitel ist eine Klage nach § 10 EO. Bei einem Bruchteilstitel handelt es sich um ein ehemals in § 10a EO vorgesehenes Verfahren, für Unterhaltsforderungen einen Titel auf einen Bruchteil des Einkommens zu schaffen. Seit 1. Jänner 1996 ist eine Exekution aufgrund eines solchen Titels nur noch möglich, wenn der hereinzubringende Betrag über Klage nach § 10a EO ziffernmäßig bestimmt wurde. • [Fußnote: Meinhart/Burgstaller in Burgstaller/Deixler-Hübner, Exekutionsordnung § 10 EO Rz 13.]