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Dokument-ID: 1065512
4.13 Zinsminderung oder Zinsbefreiung wegen „Unbrauchbarkeit“ von Bürogebäuden?
Allgemeines
Die behördlich angeordneten Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 können auch Auswirkungen auf die Brauchbarkeit von Bestandobjekten haben. Im Nachstehenden soll dargestellt werden, inwiefern der Bestandnehmer deshalb eine Mietzinsminderung geltend machen oder auch den Bestandvertrag auflösen kann.