© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 441070

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.3.7 Zu § 39 Abs 1 Z 10 EO

Gem § 39 Abs 1 Z 10 EO kommt es zur Einstellung des Exekutionsverfahrens, wenn die Exekution nicht durch einen Exekutionstitel gedeckt ist oder diesem die Bestätigung der Vollstreckbarkeit fehlt. Die Einstellung nach Z 10 erfolgt sohin dann, wenn dem Exekutionsverfahren kein vollstreckbarer Exekutionstitel zugrunde liegt. Dazu kann es deshalb kommen, weil die Exekution bewilligt wurde,

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop