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Dokument-ID: 440864
14.3.2 Zu § 39 Abs 1 Z 3 EO
Gem § 39 Abs 1 Z 3 EO kommt es zur Einstellung, wenn die Exekution aufgrund von Urteilen oder Vergleichen, die gem § 2 ZPO ohne Mitwirkung eines gesetzlichen Vertreters zustande gekommen sind, auf solches Vermögen eines Minderjährigen geführt wird, das seiner freien Verfügung entzogen ist.