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Neu Dokument-ID: 1244628

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.12 Zum Gegenstand der Forderungsprüfung

Die Forderungsanmeldung hat ähnliche Aufgaben wie eine Klage. Sie hat die anspruchsbegründenden Tatsachen zu enthalten, aber eine rechtliche Qualifikation ist nicht vorzunehmen. Wesentliche Zielrichtung ist es in diesem Zusammenhang, den anderen Beteiligten die Beurteilung der Forderung und die Feststellung der Identität zwischen der angemeldeten Forderung und dem in der Prüfungsklage geltend gemachten Anspruch zu ermöglichen.

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