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3.8.7 Zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
In einem österreichischen Insolvenzverfahren, das der EuInsVO unterliegt, bestimmt das österreichische Recht als das Recht des Staates der Verfahrenseröffnung, wie sich das Insolvenzverfahren auf laufende Verträge des Schuldners auswirkt. Das betrifft insbesondere die Frage, ob und inwieweit dem Insolvenzverwalter ein Recht zur außerordentlichen Vertragsbeendigung zukam, sowie die Behandlung für den Insolvenzfall vereinbarter vertraglicher Lösungsmöglichkeiten. Damit ist ungeachtet der Anwendung polnischen Rechts auf Bauverträge der Insolvenzverwalter zum Vertragsrücktritt befugt.