© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1015588

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.27.2 Zusammenarbeit und Kommunikation

Zusammenarbeit und Kommunikation der Verwalter

Überblick und Normzweck

Art 56 EuInsVO-2015 legt die Pflicht der Verwalter der Insolvenzverfahren über das Vermögen von Mitgliedern der Unternehmensgruppe zur Zusammenarbeit und Kommunikation fest und regelt gleichzeitig die Grenzen. In Abs 2 wird die Durchführung der Zusammenarbeit und Kommunikation konkretisiert. Ziel des Art 56 EuInsVO-2015 ist es, eine ordnungsgemäße Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern der Unternehmensgruppenmitglieder und eine effiziente Führung der Verfahren zu gewährleisten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop