© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 726001

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.9 Zuständigkeit für Oppositions-, Impugnations- und Exszindierungsklagen

§ 38 Abs 1 EO bestimmt, dass, wenn eine Oppositions-, Impugnations- oder Exszindierungsklage bei einem Bezirksgericht eingebracht werden muss, dieses Gericht zur Verhandlung und Entscheidung über die Klage auch dann zuständig ist, wenn die Streitsache sonst zur sachlichen Entscheidung eines Gerichtshofs gehören würde.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop