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Dokument-ID: 960032
3.1 Schuldner betreibt kein Unternehmen
Betreibt der Schuldner kein Unternehmen, so ist gem § 182 Abs 1 IO das zum Zeitpunkt der Antragstellung örtlich zuständige Bezirksgericht das Insolvenzgericht. In Wien ist das Bezirksgericht zuständig, das für Exekutionssachen nach dem Bezirks-Organisationsgesetz für Wien zuständig ist.