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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Schuldner betreibt kein Unternehmen

Betreibt der Schuldner kein Unternehmen, so ist gem § 182 Abs 1 IO das zum Zeitpunkt der Antragstellung örtlich zuständige Bezirksgericht das Insolvenzgericht. In Wien ist das Bezirksgericht zuständig, das für Exekutionssachen nach dem Bezirks-Organisationsgesetz für Wien zuständig ist.

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