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Barbara Pogacar | Muster | Checkliste

7.12 Checkliste: Umgang mit betroffenen Dienstnehmern

  • Auszug von der Gesundheitskasse anfordern – derzeit und in den letzten zwei Jahren vor der Verfahrenseröffnung beschäftigte Dienstnehmer
  • Kontaktaufnahme Schuldner wegen Lohnverrechnung und Frage, wann die letzten Zahlungen an die Dienstnehmer erfolgt sind und wieviel offen ist; auch Schuldner um Bekanntgabe der derzeit beschäftigten Dienstnehmer ersuchen
  • Prüfung, ob bereits vor der Verfahrenseröffnung Kündigungen ausgesprochen wurden
  • Frage, ob bei Dienstnehmern Lohn/Gehaltspfändungen zu berücksichtigen sind
  • Dienstverträge, Dienstzettel vorlegen lassen
  • Wenn sich unter den Dienstnehmern die Ehefrau des Schuldners/Geschäftsführers oder Verwandte befinden, prüfen, ob die Beschäftigung zu drittüblichen Bedingungen erfolgt
  • Feststellung, ob es begünstigte Behinderte, Präsenzdiener, Betriebsratsmitglieder, Schwangere, Personen in Karenz/Mutterschutz, Lehrlinge gibt
  • Kontaktaufnahme Schuldner, ob Unternehmensfortführung angedacht und Prüfung, ob diese möglich ist:
    • Wenn ja –> Information an die Dienstnehmer bei Betriebsversammlung
    • Wenn ja, klären, ob alle Dienstnehmer benötigt werden, ob Teilbetriebsschließungen möglich sind, wenn ja, welche Dienstnehmer sind zugeordnet, welche werden in anderen Bereichen benötigt?
    • Weiters klären, ob eine Anzeige nach § 45a AMFG erforderlich ist, hat der Schuldner diese bereits gemacht, wenn nein, schnellstmöglich nachholen, um Fristverkürzung ansuchen
    • Wenn nein –> so rasch als möglich Schließung beantragen, allenfalls Anzeige nach § 45a AMFG Information an die Arbeiterkammer und nach Veröffentlichung der Genehmigung der Schließung (und allfälligem Fristablauf nach § 45a AMFG) die Dienstnehmer gem § 25 IO kündigen
  • Vorgehensweise bei Kündigung geschützter Dienstnehmer beachten (Kündigungsschutz endet erst mit dauerhafter Stilllegung des Betriebs; bei Lehrlingen mit Erlöschen der Gewerbeberechtigung) – bei Betriebsratsmitgliedern, Schwangeren, Eltern in Karenz bedarf es eines Antrags an das Arbeitsgericht und bei begünstigt Behinderten eines Antrags an den Behindertenausschuss auf Zustimmung zur Kündigung; bei Lehrlingen sollte der Schuldner zur Rücklegung der Gewerbeberechtigung angehalten werden; andernfalls sollte unter Einbeziehung der Arbeiterkammer versucht werden, eine einvernehmliche Auflösung herbeizuführen
  • Information an Dienstnehmer, dass Masseverwalter nunmehr Dienstgeber ist und alle Vereinbarungen und Meldungen bezüglich Urlaub, Krankenstand, Zeitausgleich mit dem Masseverwalter zu treffen oder an ihn zu richten sind, die Inanspruchnahme von Urlaub aber weiterhin nur in Absprache mit dem Schuldner zulässig ist

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