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Dokument-ID: 1275648
12.8.8 Zum Kennenmüssen der Zahlungsunfähigkeit durch die Abgabenbehörde
Die Frage, ob dem Anfechtungsgegner fahrlässige Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit zur Last fällt, ist nach den ihm im Zeitpunkt der Vornahme der angefochtenen Rechtshandlung zu Gebote stehenden Auskunftsmitteln, dem Maß ihrer ihm vernunftgemäß zuzumutenden Heranziehung und der Ordnungsgemäßheit ihrer Bewertung zu beantworten. Die Anzeichen einer wirtschaftlichen Krise müssen Anlass sein, mit zumutbaren Mitteln Erkundigungen einzuziehen. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0064794.]