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Jobbatical/Sabbatical
Eine „Spielart“ der Erbringung von Arbeitsleistungen im Ausland ist das so genannte Jobbatical. Dabei wird eine Auszeit vom derzeitigen Beruf mit der Durchführung einer Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld (etwa aus Gründen der beruflichen Neuorierntierung) kombiniert. Im Einzelnen bestehen dafür unterschiedliche Möglichkeiten.
Sabbatical
Bei einem Sabbatical handelt es sich um ein Arbeitsmodell, bei dem der Arbeitnehmer die Möglichkeit besitzt, für eine längere Zeit aus seinem Job auszusteigen. Nach Ablauf der Pause kehrt der Arbeitnehmer wieder normal in seinen Berufsalltag zurück. Wofür das Sabbatical im Detail verwendet wird, steht im Allgemeinen frei. Die häufigsten Gründe, sich für längere Zeit aus der Arbeitswelt zurückzuziehen, sind:
- Weiterbildung
- Umschulung
- Steigerung von Motivation und Kreativität
- Reisen
- Umfangreichere Erholung, gerade im Hinblick auf eine insgesamt verlängerte Lebensarbeitszeit
- Unterstützung sozialer Projekte
- Im Hochschulbereich: Zeit für konzentrierte Forschung
- Überdenken der künftigen Arbeitsrichtung
- Berufliche Neuorientierung
- Einem Burnout vorzubeugen
- Eine zeitintensive Partnerschafts- oder Familienphase einzulegen oder
- Oft verbunden mit einer Altersteilzeitregelung – in den vorgezogenen Ruhestand zu gehen
Sabbatical für öffentlich Bedienstete
In Österreich gibt es für die Berufsgruppen der öffentlich Bediensteten die Möglichkeit, ein Sabbatical zu nehmen. Diese berufliche Auszeit (sechs bis zwölf Monate) ist nicht an eine Weiterbildung gekoppelt. Voraussetzungen sind, dass keine dienstlichen Gründe dagegensprechen und der Bedienstete bereits eine bestimmte Zeit im öffentlichen Dienst gearbeitet hat.
Während eines Freijahres bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen – auch kürzere Auszeiten, zB mehrere Monate, können vereinbart werden. Für die Ansparung wird eine Rahmenzeit vereinbart, während derer der Mitarbeiter nur einen Teil des üblichen Monatsbezugs erhält, zB: während einer fünfjährigen Rahmenzeit werden 80 Prozent des Monatsbezugs ausbezahlt, dafür kann ein Jahr Auszeit genommen werden.
Berufliche Auszeiten in der Privatwirtschaft
Auch in der Privatwirtschaft können grundsätzlich befristete berufliche Auszeiten (Sabbaticals) vereinbart werden, allerdings gibt es dafür keine gesetzlichen Grundlagen. Zwar kann der Arbeitnehmer seine Abwesenheit individuell gestalten, dennoch gibt es in Österreich zwei Modelle, welche sich durchgesetzt haben. Dabei handelt es sich um die Ansparvariante und die zeitlich festgelegte Reduktion des Entgelts.
Bei der ersten Variante hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, auch während seiner Abwesenheit das gleiche Gehalt zu beziehen. Dabei werden im Vorfeld Überstunden gesammelt, die beim Sabbatical eingelöst werden. Alternativ kann sich der Arbeitnehmer sich für weniger Gehalt entscheiden: für einen festgelegten Zeitraum bekommt er weniger Geld, welches in der Freizeitphase ausgezahlt wird. Dieses Modell eignet sich insbesondere für längere Abwesenheiten. Unabhängig davon, welches Modell gewählt wird, bedarf es aber einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Jobbatical
Die Auszeit vom bisherigen Job kann auch mit der Erbringung on Arbeitsleistungen in einem anderen Job kombiniert werden (Jobbatical). Das Wort „Jobbatical“ setzte sich aus zwei Konzepten zusammen: dem „Job“ und „Sabbatical“. Gerade das Sabbatical ist bei Angestellten beliebt, die sich eine Auszeit vom Job wünschen und Zeit im Ausland verbringen möchten. Da Arbeiten im Ausland mit Reisen verbunden werden kann, ist das Jobbatical vor allem als Kompromiss geeignet. Die Karriere (und Einnahmen) bleiben während des Sabbaticals nämlich nicht stehen, sondern Arbeit wird einfach ins Ausland verlagert. Eine weitere Möglichkeit von Jobbatical ist es, Fachwissen gezielt weiterzugeben und dabei in neue Kulturen einzutauchen. Für diesen Fokus gibt es bereits ein eigenes Job-Portal.
Der Fokus bei einem Jobbatical liegt dabei definitiv auch auf dem Job. Durch die Kombination mit einem Aufenthalt im Ausland ist es möglich, aus bekannten Strukturen auszubrechen. Der neue Arbeitsplatz im Ausland ist dabei oft höher qualifiziert. Auch das Erbringen eigenständiger, ortsunabhängiger Arbeiten ist möglich. Großer Vorteil ist dabei die Flexibilität.
Gerade zum Arbeiten bieten verschiedene Länder Work & Holiday bzw Travel Visa an. Ein sehr bekannter Standort ist dafür zum Beispiel Australien. Dafür gelten allerdings bestimmte Altersvorgaben (bis 30 Jahre und in bestimmten Ländern auch bis 35 Jahren). Alternativ kann man auch ein freiwilliges Projekt unterstützen. In Lateinamerika ist zum Beispiel die Organisation „Techo“ bekannt und bietet an ganz unterschiedlichen Standorten Hilfsprojekte an. Solche sozialen Projekte schaffen einen direkten Mehrwert vor Ort und ermöglichen gleichzeitig auch eine Verbesserung der Sprachkenntnisse. Eine weitere Möglichkeit für Jobbatical ist die Nutzung eines Visa für digitale Nomaden. Verschiedene Länder bieten dafür Programme an.
Merkmale und Unterschiede
Während des Sabbaticals ruht (wie bei einer Karenzierung) die Arbeitspflicht gegenüber dem inländischen Arbeitgeber. Es handelt sich bei einem Jobbatical daher um keine Auslandsentsendung oder Arbeitskräfteüberlassung ins Ausland. Der Arbeitnehmer nimmt vielmehr während des Sabbaticals (nach Maßgabe der dafür im Beschäftigungsstaat geltenden Vorschriften) eine eigene (selbständige oder unselbständige) Tätigkeit im Ausland auf. Ruht während des Sabbaticals auch die Entgeltpflicht des Arbeitgebers (was vom gewählten Modell abhängt), liegt inhaltlich während dieses Zeitraums ohnehin eine (Form von) Karenzierung vor.
Soll der Auslandsaufenthalt (auch) zu Weiterbildungszwecken genutzt werden, kommt als Alternative zum Sabbatical vor allem eine Bildungskarenz infrage. Diese Erscheinungsform unterscheidet sich von einem Sabbatical bzw einer sonstigen Karenzierung insbesondere dadurch, dass während des Karenzierungszeitraum zwar kein Anspruch auf Entgelt gegenüber dem Arbeitgeber, aber auf Weiterbildungsgeld gegenüber dem AMS besteht. Für den Anspruch auf Weiterbildungsgeld müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (Mindestbeschäftigungsdauer, Anwartschaft etc). Überdies muss dabei allenfalls – je nach Art der absolvierten Ausbildung – der Erfolg (Fortschritt) der betreffenden Bildungsmaßnahme nachgewiesen werden. Dieses Modell kommt daher nicht in jedem Fall in Betracht.