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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6.3 Abgrenzungen/Gemeinsamkeiten zur Vertrauensarbeitszeit

Grundsätzliches

Der Begriff der Vertrauensarbeitszeit ist zwar in Deutschland geläufiger als in Österreich, aber auch in Österreich nicht unbekannt. Um eine gesetzlich definierte Bezeichnung handelt es sich dabei allerdings nicht, sodass die Festlegung der Merkmale dieser Erscheinungsform zur Erbringung der Arbeitsleistungen auf sprachlicher Konvention beruht. Vertrauensarbeitszeit bezeichnet demnach ein Modell, bei dem die Angestellten eines Unternehmens ihre Arbeitszeiten in Eigenverantwortung planen. Dabei gibt der Arbeitgeber lediglich ein Arbeitsvolumen für einen bestimmten Zeitraum vor. Prinzipiell können auch im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit Überstunden entweder ausgezahlt oder durch einen Freizeitausgleich abgegolten werden.

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