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1.7 Ansprüche österreichischer Arbeitnehmer im Ausland
Schutzbestimmungen der Entsende-Richtlinie
Arbeitskräfte, die von Österreich in ein EWR-Land überlassen werden, genießen ebenfalls die Schutzbestimmungen der Entsende-RL (RL 96/71/EG). In der Entsende-RL sind Beschäftigungsbedingungen wie etwa Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub, Mindestlohnsätze einschließlich Überstundensätze, Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen, Sicherheit, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mi den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen, Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen geregelt. Es kommen daher diesen Arbeitskräften – auch wenn durch eine Rechtswahl eine ausländische Rechtsordnung anwendbar ist – auch die Schutzbestimmungen des Art 3 Entsende-RL zugute (vgl Tomandl, Arbeitskräfteüberlassung4 [2021] 40).