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Neu Dokument-ID: 1129593

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.1 Antragstellung

Der Antrag auf Alters- oder Hinterbliebenenpension muss grundsätzlich beim Pensionsversicherungsträger des Wohnortes oder beim Träger jenes Mitgliedstaates, dessen Vorschriften zuletzt für den Antragsteller galten, gestellt werden.

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