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5.7 Arbeitsrechtliche Betrachtung und Abgrenzung: Payrolling/Employer of record
Der Begriff „Payrolling“ wurde in Österreich im nationalen Kontext verwendet und beschreibt eine Drei-Parteien-Konstellation, in der ein Dienstleister (Payroll-Dienstleister) Arbeitnehmer formal beschäftigt und diese einem anderen Unternehmen (Auftraggeber) zur Verfügung stellt. Während der Payroll-Dienstleister administrative Aufgaben (wie Gehaltsabrechnungen und die Abfuhr von Abgaben und Steuern) übernimmt, behält der Auftraggeber Arbeitgeber-Funktionen wie die Rekrutierung von Mitarbeitern, deren Einarbeitung, die operative Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse sowie die Ausübung der Weisungsbefugnis oder die Entscheidung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.