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Dokument-ID: 1129595
4.4.3 Berechnung der Leistung
Wie im vorgenannten Beispiel ersichtlich, bleiben die Beiträge zur Pensionsversicherung in jedem Mitgliedstaat erhalten, bis das national vorgesehene Pensionsantrittsalter erreicht ist und die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dadurch wird sichergestellt, dass Personen, die in mehreren Mitgliedstaaten Versicherungszeiten zurückgelegt haben, keine Nachteile erleiden.