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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9 Bereithaltung von Lohnunterlagen

Verpflichtete Arbeitgeber

Die Verpflichtung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen trifft folgende Arbeitgeber:

  • Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft in Österreich sind und Arbeitnehmer beschäftigen, deren gewöhnlicher Arbeitsort in Österreich liegt
  • Arbeitgeber mit Sitz in einem Drittstaat
  • Arbeitgeber und Überlasser mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat (inklusive der Schweiz)

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