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Dokument-ID: 1263295
6 Beschäftigung von Remote-Arbeitskräften im Ausland
Nach der Rsp des VwGH erfordert die Bewilligungspflicht bei Überlassung von Österreich in das Ausland keinen physischen Grenzübertritt. Dies wirft daher die Frage auf, ob bzw unter welchen Voraussetzungen diese Rsp auf Fälle der Überlassung nach Österreich übertragbar ist. Weiters sind die etwaigen Auswirkungen dieser Linie auf die Anwendbarkeit des AuslBG von Relevanz. Von Interesse ist dabei vor allem, welche Konstellationen sich in der Praxis als problematisch erweisen können.