© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1129640

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.2 Bestimmung des Wohnortes

Voraussetzung für den in Art 65 Abs 2 und 5 der Verordnung 883/2004 ausnahmsweise vorgesehenen Statutenwechsel ist, dass der Ort der letzten Beschäftigung und der Wohnort (Art 1 lit j der Verordnung 883/2004) der (voll)arbeitslosen Person zum Zeitpunkt des Endes der Beschäftigung auseinandergefallen sind (VwGH 28.1.2015, 2013/08/0074). Der Ausdruck „Wohnort“ nach Art 1 Buchstabe j der Verordnung 883/2004 hat eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung. Er ist nach der Rechtsprechung des EuGH dadurch gekennzeichnet, dass es sich um den Ort handelt, in dem sich der gewöhnliche Mittelpunkt der Interessen der betreffenden Person befindet. Ein Indiz zur Feststellung dieses Ortes ist etwa der Wohnort der Familie (EuGH 17.2.1977, Rs 76/76, Di Paolo).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Grenzüberschreitender Personaleinsatz in unserem Shop! Zum Shop