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Dokument-ID: 1171627
4.1 Kommunalsteuer
Der Kommunalsteuer unterliegen alle Arbeitslöhne, welche jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte eines Unternehmens gewährt worden sind. Damit dementsprechend im Inland ein Erhebungsanspruch entsteht, bedarf es der Zurechnung des Personals zu einer inländischen (Kommunalsteuer-)Betriebsstätte.