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Dokument-ID: 1263283
7.5 Entgeltregelung und Lohngruppen
Die Entgeltbestimmungen des Abschnitts IX des Kollektivvertrags für Arbeitskräfteüberlassung knüpfen den Mindest- beziehungsweise Grundlohn an so genannte Beschäftigungsgruppen (Beschäftigungsgruppe A bis Beschäftigungsgruppe F). Die Einstufung erfolgt branchen- und betriebsübergreifend nach einheitlichen Beschäftigungsgruppenmerkmalen. Die Einstufung erfolgt deshalb einsatzunabhängig, da künftige Einsatzbereiche nicht zuverlässig planbar sind. Ausschlaggebend ist daher