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2.7 Entsende- bzw Überlassungsmeldung
Meldepflichtige Arbeitgeber
Arbeitgeber und Überlasser mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (einschließlich Schweiz) als Österreich, die einen Arbeitnehmer zur Erbringung von Dienstleistungen nach Österreich entsenden oder Arbeitskräfte nach Österreich überlassen, müssen die Beschäftigung vor der jeweiligen Arbeitsaufnahme der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung des BMF melden (ZKO-Meldung). Als Arbeitgeber gilt bei einer Entsendung zur Arbeitsleistung nach Österreich im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung auch ein Beschäftiger mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (einschließlich Schweiz) als Österreich.