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1.2 Entsendevereinbarung
Werden Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, bleibt in der Regel der bestehende Dienstvertrag aufrecht und die Modalitäten, die für die Zeit des Auslandseinsatzes gelten, werden in einem Zusatz zum Dienstvertrag, der Entsendevereinbarung, geregelt. Dauert die Entsendung länger als einen Monat, so sind im Rahmen der Entsendevereinbarung entsprechend § 2 Abs 3 AVRAG die voraussichtliche Dauer der Auslandstätigkeit, die Währung (falls nicht in Euro) in der das Entgelt während der Auslandstätigkeit ausgezahlt wird, die Beendigung und Rückführung nach Österreich, allfällige zusätzliche Vergütungsteile für die Auslandstätigkeit, Aufwandsersätze sowie ein Link zur offiziellen Internetseite des Einsatzlandes zum Thema Entsendung von Arbeitnehmenden bei EU-Entsendungen anzuführen.