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Stefan Haas | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.1 Ertragsteuerliche Konsequenzen für einen ausländischen Überlasser in Österreich

Werden Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Österreich überlassen, so unterliegt der ausländische Überlasser mit seinen Einkünften in Österreich der beschränkten Steuerpflicht nach § 98 Abs 1 Z 3 EStG. Die beschränkte Steuerpflicht besteht dabei unabhängig davon, ob der ausländische Überlasser im Inland eine Betriebsstätte unterhält oder nicht, zumal infolge der Überlassung als bloße Passivleistung selbst keine Betriebsstätte begründet wird.

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