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Dokument-ID: 1153078
2.4 Grenzgänger im Rahmen der Lohnnebenkosten
Hinsichtlich des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ), der Kommunalsteuer (KommSt) und des betrieblichen Vorsorgebeitrags (BV-Beitrag) gelten die allgemeinen Vorschriften. Dies bedeutet, dass österreichische Arbeitgeber, welche einen ausländischen Grenzgänger in Österreich beschäftigen, analog zu einem inländischen Beschäftigten die gesamten Lohnnebenkosten in Österreich abzuführen haben.