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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Grenzgänger

Für die hier aufgegriffene Themenstellung ist dabei der Begriff des Grenzgängers von wesentlicher Bedeutung. Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, die über eine Staatsgrenze hinweg pendeln, um in dem Gebiet jenseits der Grenze zu arbeiten. Meist haben diese Personen ihren Wohnsitz im Grenzgebiet. Nach Unionsrecht ist der Arbeitnehmer ein „Grenzgänger“, der im Gebiet eines Mitgliedstaats (Beschäftigungsstaat) beschäftigt ist und im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats (Wohnsitzstaat – politisches Kriterium) wohnt, in das er in der Regel täglich, mindestens aber einmal wöchentlich, zurückkehrt (zeitliches Kriterium).

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