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Dokument-ID: 1171643
3.4.1 Kommunalsteuer
Der Kommunalsteuer unterliegen jene Arbeitslöhne, welche einer im Inland gelegenen (Kommunalsteuer-)Betriebsstätte zurechenbar sind. Verrichtet ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Zuge einer Workation remote vom Ausland aus, so ist für Zwecke der Kommunalsteuer zu prüfen, ob der Arbeitnehmer weiterhin einer im Inland gelegenen Betriebsstätte zurechenbar ist.