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Lea Nova - Vera Noss | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.4 Kündigung

Gemäß Abschnitt IV Ziffer 3 Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung kann das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit (hierzu siehe oben) unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung der weiter unten stehenden Kündigungsfristen und -termine gelöst werden.

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